Artikel 1 Definitionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die vorliegenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen von SnappCar.
Benutzer:
Die (natürliche) Person oder das Unternehmen, die bzw zur Nutzung
der vertraglichen Dienstleistung auf der Plattform ein Profil erstellt hat.
Content:
Alle Informationen, die SnappCar selbst auf die Plattform gestellt
hat; hierzu gehören insbesondere - aber nicht nur - das Layout sowie das
Erscheinungsbild der Plattform, die abgebildeten Logos und Marken sowie
bestimmte Texte.
Fahrzeug:
Ein Auto, Kleinbus, Camper oder ein anderer, mindestens
vierrädriger motorgetriebener Personenkraftwagen, für das der Fahrer eine
Fahrerlaubnis der Klasse B (oder vergleichbar) benötigt.
Gewerblicher Benutzer:
eine (natürliche) Person oder ein Unternehmen (z.B.
OHG oder GmbH) im Sinne des § 14 BGB, welche(s) ein Profil auf der
Plattform angelegt hat, um gewerblich sein(e) Fahrzeug(e) an andere
Benutzer auf der Plattform zu vermieten.
Kilometerpauschale:
Der zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarte
Preis für die gefahrenen Kilometer; in der Kilometerpauschale sind jedoch
die Versicherungs-Fee und die SnappCar-Fee nicht enthalten.
Mietanfrage:
Der über die Plattform an den Vermieter gesandte Wunsch des
Mieters, einen Mietvertrag zu schließen.
Mieter:
Benutzer, der ein Fahrzeug mietet.
Mietgebühr:
Der zwischen dem Mieter und dem Vermieter vereinbarte Preis für
die Fahrzeugmiete; die Mietgebühr enthält jedoch nicht die
Versicherungs-Fee, die SnappCar-Fee und eventuelle Zusatzgebühren.
Mietpreis:
Der sich aus der Mietgebühr, der Kilometerpauschale, der
SnappCar-Fee, die Versicherungs-Fee und eventuellen Zusatzgebühren
ergebende Betrag.
Mietvertrag:
Der über die Plattform zur Vermietung eines Fahrzeugs zwischen
dem Mieter und dem Vermieter geschlossene Vertrag.
Mietzeitraum:
Der Zeitraum ab dem Zeitpunkt, an dem der Autoschlüssel dem
Mieter übergeben wird und dieser das Fahrzeug übernimmt, bis zum Zeitpunkt
der Rückgabe des Fahrzeugs und des Autoschlüssels.
Plattform:
Die über die mobile Softwareapplikation von SnappCar oder unter
www.snappcar.de
betriebene Plattform oder jede andere von SnappCar
betriebene Website, auf der ein Benutzer die Leistungen von SnappCar im
Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Anspruch nehmen kann.
Profil:
Eine individuelle Seite, auf der Sie nach Ihrer Anmeldung als
Benutzer auf der Plattform ein Profil anlegen und verwalten können.
Rechte am geistigen Eigentum:
Alle Rechte am industriellen und/oder
geistigen Eigentum; hierzu gehören vor allem - aber nicht nur -
Urheberrechte, Softwarerechte, Datenbankurheberrechte, Markenrechte,
Patentrechte, Entwurfsrechte, Warenzeichenrechte, verwandte Schutzrechte
und Know-how.
Schäden:
Alle Beschädigungen oder Verschlechterungen eines Fahrzeugs, die
während des Mietzeitraums am Fahrzeug entstanden sind.
SnappCar:
CarShare Germany GmbH, eine im Handelsregister des Amtsgerichts
Aachen unter HRB 21032 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung
deutschen Rechts.
SnappForm:
Das vom Mieter und Vermieter vor Beginn und nach Beginn des
Mietzeitraums gemeinsam ausgefüllte und unterschriebene Formular. Wenn das
Formular in digitaler Form ausgefüllt (und digital über eine
SnappCar-Anwendung unterschrieben) wird, ist mit „Unterschreiben“ die
Bestätigung in elektronischer Form gemeint; das Formular kann nach der
Bestätigung vom Mieter und Vermieter heruntergeladen werden.
SnappCar-Fee:
Die von SnappCar einem Mieter in Rechnung gestellte
Vermittlungsprovision.
SnappCars Rechte
Alle Recht am geistigen Eigentum, die sich auf die
am geistigen Eigentum:
Erbringung der vertraglichen Dienstleistung, die
Plattform und den Content beziehen.
Verifizierter Benutzer:
Ein von SnappCar verifizierte Benutzer, wobei die
Verifizierung anhand einer Kombination aus Kontrollen unterschiedlicher,
vom Benutzer bereitzustellender Daten erfolgt.
Vermieter:
Ein Benutzer, der über die Plattform ein Fahrzeug vermietet.
Versicherer:
Das den Versicherungsvertrag anbietende und auf der Plattform
genannte Versicherungsunternehmen.
Versicherungs-Fee:
Die Gebühr für die Bereitstellung von
Versicherungsschutz.
Versicherungsvertrag:
Der zwischen SnappCar und dem Versicherer
geschlossene Versicherungsrahmenvertrag.
Vertragliche Dienstleistung:
Die von SnappCar vertraglich nach Maßgabe
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldeten Dienstleistungen
bestehend aus der Bereitstellung einer Plattform zur Miete und Vermietung
von Fahrzeugen zwischen Benutzern, Vermittlung von Mietverträgen über
Fahrzeuge auf der Plattform sowie Versicherungsschutz nach Maßgabe eines
Versicherungsvertrags mit dem Versicherer.
Artikel 9 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SnappCar ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung
für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung
nachträglich eingetretener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an
geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig und dem
Benutzer nicht unzumutbar ist. Über eine Änderung oder Ergänzung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird SnappCar den Benutzer mit
angemessener Frist im Voraus unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten
oder neuen Regelungen per E-Mail informieren. Die geänderten oder neuen
Regelungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Benutzer nicht innerhalb
von zwei (2) Wochen nach Zugang der über die Änderungen oder Ergänzungen
informierenden E-Mail einer Einbeziehung der geänderten oder neuen
Regelungen in das Vertragsverhältnis gegenüber SnappCar in Textform (z. B.
E-Mail) widerspricht. Soweit ein Benutzer der Geltung der geänderten oder
neuen Regelungen nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der über
die Änderungen oder Ergänzungen informierenden E-Mail widerspricht, so
gelten im Verhältnis zu ihm die geänderten oder neuen Regelungen als
angenommen. SnappCar wird den Benutzer in der E-Mail, die über die Änderung
oder Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und die
geänderten oder neuen Regelungen enthält, auf die Bedeutung dieser
Vierwochenfrist in geeigneter Form gesondert hinweisen.